FAQ – Fragen und Antworten zum Musikunterricht
Mein Kind ist krank. Wird der Unterricht nachgeholt?
Antwort: Es gelten die Bestimmungen des Unterrichtsvertrages. Sofern die Erkrankung eine Dauer von zwei Wochen nicht überschreitet, ist die Unterrichtsgebühr zu zahlen. Bei einer Krankheitsdauer länger als zwei Wochen wird die Zahlung der Unterrichtsgebühr in Absprache mit der Musikschule ausgesetzt.
Mein Lehrer war letzte Woche krank. Wird die Stunde nachgeholt?
Antwort: Im Falle der Erkrankung eines Lehrers / einer Lehrerin stellt die Musikschule in der Regel eine Vertretung. Damit ist der Unterricht gewährleistet. Sollte aufgrund einer sehr kurzfristigen Erkrankung einer Lehrkraft der Unterricht tatsächlich ausgefallen sein, besteht Anspruch auf Nacherteilung, ersatzweise und in Absprache mit der Musikschule auch die Möglichkeit der Erstattung der entsprechenden Unterrichtsgebühr.
Ich habe heute keine Zeit. Wird mein Unterricht nachgeholt?
Antwort: Es gelten die Bestimmungen des Unterrichtsvertrages. Wird durch den Schüler / die Schülerin eine Unterrichtsstunde abgesagt, besteht kein Anspruch darauf, dass diese Stunde nachträglich erteilt wird. Individuelle Absprachen liegen im Ermessen der Lehrkräfte.
Warum muss ich während der Ferien das Unterrichtshonorar zahlen?
Antwort: Die mit dem Unterrichtsvertrag festgelegte Leistung der Musikschule ist mit 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr definiert und kalkuliert. Dabei ist es nicht maßgeblich, wie sich diese 36 Unterrichtseinheiten über die zwölf Monate eines Jahres verteilen, in denen Feiertage und Ferien unterschiedlich gelagert sind. Der Einfachheit halber wird das Honorar für die vereinbarten Unterrichtseinheiten in zwölf gleiche Teile aufgeteilt, die monatlich zu entrichten sind.
Wie funktioniert 14-täglicher Unterricht?
Antwort: Es werden 18 Unterrichtsstunden im Jahr garantiert; das Unterrichtshonorar wird auf die Hälfte des Honorars für den entsprechenden wöchentlich stattfindenden Unterricht festgelegt. In der Regel werden Randzeiten am Anfang oder Ende eines Unterrichtstages für 14-täglichen Unterricht genutzt, so dass sich der Lehrer auf den Wechsel im Stundenplan einstellen kann. Oder die Stunde ist mit zwei Teilnehmenden in wöchentlich wechselndem Rhythmus belegt. Kurzfristige Absprachen zwischen Teilnehmenden und dem Lehrer / der Lehrerin sind möglich bzw. erforderlich.
Mein Unterrichtstermin passt nicht mehr. Wie kann ich den Termin ändern?
Antwort: Eine Terminänderung kann im günstigsten Falle so erfolgen, dass der Lehrer / die Lehrerin dem Schüler / der Schülerin eigene freie Termine zum Wechsel anbietet. Sofern dies nicht möglich ist oder nicht zum Erfolg führt, werden durch die Musikschule alternative Termine bei anderen Lehrkräften und / oder an anderen Unterrichtsstandorten angeboten.