Preise & Vertragsinformationen zum Instrumental- und Gesangsunterricht
Preise Land Brandenburg & Berlin
Unterrichtsart | Zeiten Wöchentlich * | Preise Monatlich |
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Einzelunterricht | 45 Min | 129,00 € |
Einzelunterricht | 30 Min | 89,00 € |
Einzelunterricht | 20 Min | 69,00 € |
Zweiergruppe | 45 Min | 69,00 € |
Zweiergruppe | 30 Min | 55,00 € |
Dreiergruppe | 45 Min | 59,00 € |
Unterrichtsart | Zeiten Wöchentlich * | Preise Monatlich |
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Babykurs | 40 Min | 39,00 € |
Musik mit Eltern und Kleinkindern | 40 Min | 45,00 € |
Musik mit Eltern und Kleinkindern (nur in der Kollwitzstr. 28 in Berlin) | 30 Min | 39,00 € |
Musikalische Früherziehung | 45 Min | 45,00 € |
Musikalische Früherziehung (nur in der Kollwitzstr. 28 in Berlin) | 30 Min | 39,00 € |
Instrumentenkarussell | 30 Min | 45,00 € |
Mini-Band | 30 Min | 45,00 € |
Wenn die Finger laufen lernen | 30 Min | 39,00 € |
Band Playing | 45 Min | 39,00 € |
Die Preise sind ab 1. Mai 2024 gültig. Alle vorherigen Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit.
* Es wird eine Unterrichtseinheit wöchentlich erteilt. Während der Schulferien im Land Brandenburg bzw. im Land Berlin und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des auf das Anmeldedatum folgenden Monats schriftlich gekündigt werden (Probezeit). Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag zum Ende der nächsten Sommerferien, Herbstferien, Winterferien oder Osterferien (Berlin und Brandenburg) mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.
Ein Wechsel des Unterrichtsfaches innerhalb eines bestehenden Vertrages ist in Absprache mit der Musikschule jeweils zum Monatsende möglich.
Es wird eine Unterrichtsstunde wöchentlich erteilt. Es gibt pro Jahr 36 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtsgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten.
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im jeweiligen Bundesland findet kein Unterricht statt. Im Falle der Verhinderung eines Lehrers wird durch die Musikschule nach Möglichkeit eine Vertretung geboten. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die bei der Musikschule oder dem Lehrer / der Lehrerin liegen, wird die versäumte Unterrichtsstunde nacherteilt.
Im Falle der Erkrankung oder anderweitigen Verhinderung eines Schülers ist die Unterrichtsgebühr für die ersten zwei Wochen weiter zu zahlen; darüber hinaus kann die Zahlung in Absprache mit der Musikschule ausgesetzt werden, wenn dafür wichtige Gründe (andauernde Erkrankung, Krankenhaus-, Kuraufenthalt) bestehen.
Maßgeblich und rechtlich wirksam ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag.