Preise & Vertragsinformationen zum Instrumental- und Gesangsunterricht
Preise Land Brandenburg & Berlin
Unterrichtsart | Zeiten Wöchentlich * | Preise Monatlich |
---|---|---|
Einzelunterricht | 45 Min | 93,00 € |
Einzelunterricht | 30 Min | 68,00 € |
Einzelunterricht | 20 Min | 48,00 € |
Zweiergruppe | 45 Min | 55,00 € |
Zweiergruppe | 30 Min | 45,00 € |
Dreiergruppe | 45 Min | 45,00 € |
Dreiergruppe | 30 Min | 35,00 € |
Preise Land Brandenburg
Unterrichtsart | Zeiten Wöchentlich * | Preise Monatlich |
---|---|---|
Babykurs | 40 Min | 35,00 € |
Musik mit Eltern und Kleinkindern | 40 Min | 29,00 € |
Musikalische Früherziehung | 45 Min | 24,00 € |
Instrumentenkarussell | 30 Min | 29,00 € |
Mini-Band | 30 Min | 29,00 € |
Preise Land Berlin
Unterrichtsart | Zeiten Wöchentlich * | Preise Monatlich |
---|---|---|
Babykurs | 40 Min | 35,00 € |
Musik mit Eltern und Kleinkindern | 40 Min | 35,00 € |
Musikalische Früherziehung | 45 Min | 35,00 € |
Instrumentenkarussell | 30 Min | 35,00 € |
Mini-Band | 30 Min | 35,00 € |
Einzelkurse in unserem Klavierstudio Zehdenicker Straße 10 A, Berlin Mitte | 30 Min | 75,00 € |
Einzelkurse in unserem Klavierstudio Zehdenicker Straße 10 A, Berlin Mitte | 45 Min | 109,00 € |
Die Preise sind seit 1. September 2017 gültig. Alle vorherigen Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit.
* Es wird eine Unterrichtseinheit wöchentlich erteilt. Während der Schulferien im Land Brandenburg bzw. im Land Berlin und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Der Unterrichtsvertrag ist in den ersten drei Monaten mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Monatsende kündbar, danach mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum Ende der Sommerferien und zum Ende der Weihnachtsferien. Ein Wechsel des Unterrichtsfaches innerhalb eines bestehenden Vertrages ist in Absprache mit der Musikschule jeweils zum Monatsende möglich.
Es wird eine Unterrichtsstunde wöchentlich erteilt. Es gibt pro Jahr 36 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtsgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten.
An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im jeweiligen Bundesland findet kein Unterricht statt. Im Falle der Verhinderung eines Lehrers wird durch die Musikschule nach Möglichkeit eine Vertretung geboten. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die bei der Musikschule oder dem Lehrer / der Lehrerin liegen, wird die versäumte Unterrichtsstunde nacherteilt.
Im Falle der Erkrankung oder anderweitigen Verhinderung eines Schülers ist die Unterrichtsgebühr für die ersten zwei Wochen weiter zu zahlen; darüber hinaus kann die Zahlung in Absprache mit der Musikschule ausgesetzt werden, wenn dafür wichtige Gründe (andauernde Erkrankung, Krankenhaus-, Kuraufenthalt) bestehen.
Maßgeblich und rechtlich wirksam ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag.