Preise & Vertragsinformationen zum Instrumental- und Gesangsunterricht

Preise Land Brandenburg & Berlin

UnterrichtsartZeiten Wöchentlich *Preise Monatlich
Einzelunterricht 45 Min120,00 €
Einzelunterricht30 Min85,00 €
Einzelunterricht20 Min65,00 €
Zweiergruppe45 Min65,00 €
Zweiergruppe30 Min50,00 €
Dreiergruppe45 Min55,00 €
Dreiergruppe30 Min40,00 €
UnterrichtsartZeiten Wöchentlich *Preise Monatlich
Babykurs40 Min39,00 €
Musik mit Eltern und Kleinkindern40 Min45,00 €
Musikalische Früherziehung45 Min39,00 €
Instrumentenkarussell30 Min39,00 €
Mini-Band30 Min39,00 €
Wenn die Finger laufen lernen30 Min39,00 €
Band Playing45 Min39,00 €

Die Preise sind ab 15. Juni 2023 gültig. Alle vorherigen Preislisten verlieren damit ihre Gültigkeit.

* Es wird eine Unterrichtseinheit wöchentlich erteilt. Während der Schulferien im Land Brandenburg bzw. im Land Berlin und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Vertragsinformationen der Musikschule

Vor Abschluss eines Unterrichtsvertrages kann eine kostenlose Probestunde besucht werden.

Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des auf das Anmeldedatum folgenden Monats schriftlich gekündigt werden (Probezeit). Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag zum Ende der nächsten Sommerferien, Herbstferien, Winterferien oder Osterferien (Berlin und Brandenburg) mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.
Ein Wechsel des Unterrichtsfaches innerhalb eines bestehenden Vertrages ist in Absprache mit der Musikschule jeweils zum Monatsende möglich.

Es wird eine Unterrichtsstunde wöchentlich erteilt. Es gibt pro Jahr 36 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtsgebühr ist in zwölf gleichen Monatsraten zu entrichten.

An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien im jeweiligen Bundesland findet kein Unterricht statt. Im Falle der Verhinderung eines Lehrers wird durch die Musikschule nach Möglichkeit eine Vertretung geboten. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die bei der Musikschule oder dem Lehrer / der Lehrerin liegen, wird die versäumte Unterrichtsstunde nacherteilt.

Im Falle der Erkrankung oder anderweitigen Verhinderung eines Schülers ist die Unterrichtsgebühr für die ersten zwei Wochen weiter zu zahlen; darüber hinaus kann die Zahlung in Absprache mit der Musikschule ausgesetzt werden, wenn dafür wichtige Gründe (andauernde Erkrankung, Krankenhaus-, Kuraufenthalt) bestehen.

Maßgeblich und rechtlich wirksam ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag.