Der Unterricht an der Musikschule erfolgt durch Lehrerinnen und Lehrer, die als freie Mitarbeiter tätig sind. Sie unterrichten, sie konzertieren aber auch, sie komponieren oder arbeiten in Tonstudios. Sie arbeiten mit anderen Künstlerinnen und Künstlern zusammen und sind in der Vielfalt ihrer Tätigkeiten unternehmerisch selbstständig. Diese Vielfalt und Weite kommt der Qualität des Unterrichts und damit den Schülerinnen und Schülern zugute.
Die fast 170 freiberuflichen Lehrkräfte verfügen über eine dem Unterrichtsfach entsprechende Hochschulausbildung. Diese Hochschulausbildung ist die Voraussetzung, um Heranwachsende für Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen vorzubereiten zu können.
Einzelne Lehrkräfte der Musikschule verfügen über zusätzliche Qualifikationen als Musiktherapeuten oder für die musikpädagogische Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Es besteht zwischen den Lehrkräften und der Musikschule eine paritätische Zusammenarbeit: Als Freiberufler bestimmen sie selbst, in welchen Formaten, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang sie ihre Unterrichtstätigkeit gestalten und sich damit in die Angebotspalette der Musikschule auf ihre je eigene Weise einfügen möchten.
Seitens der Musikschule wird Wert auf die Zusammenarbeit mit Lehrkräften gelegt, die über eine hohe musikalische, pädagogische und gleichermaßen zwischenmenschliche Kompetenz verfügen.
Auf Wunsch stellt die Musikschule den freiberuflich tätigen Lehrkräften auch Unterrichtsräume, Instrumente und andere Ausstattung gegen Entgelt zur Verfügung. Sie können in den Räumen der Musikschule Instrumental- und Gesangsunterricht anbieten oder die Räume als Übungsräume nutzen.
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