Schutzkonzept der Musikschule

Behm • Bertheau & Morgenstern GbR

Stand: 01.07.2026
Verantwortlich: Musikschule Behm • Bertheau & Morgenstern GbR

1. Zweck und Geltungsbereich

Die Musikschule Behm • Bertheau & Morgenstern GbR bietet regelmäßig und dauerhaft Instrumental- und Gesangsunterricht für Kinder und Jugendliche an. Der Unterricht findet sowohl als Einzel- als auch als Gruppenunterricht statt. Im Einzelunterricht kann sich eine Lehrkraft allein mit einer minderjährigen Schülerin oder einem minderjährigen Schüler in einem Unterrichtsraum befinden.

Die Musikschule übernimmt deshalb Verantwortung für den Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Gewalt, insbesondere vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Vernachlässigung und sonstigen Kindeswohlgefährdungen.

Dieses Schutzkonzept gilt für die Geschäftsführung, alle Lehrkräfte – unabhängig davon, ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind – sowie für sonstige Personen, die im Rahmen des Musikschulbetriebs regelmäßig Kontakt zu minderjährigen Schülerinnen und Schülern haben.

Das Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf, insbesondere nach relevanten Vorfällen oder Änderungen der organisatorischen Gegebenheiten, angepasst.

2. Grundsätze

Die Musikschule verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:

  • → Kinder und Jugendliche werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt.
  • → Ihre Würde, ihre persönlichen Grenzen und ihre Rechte werden geachtet.
  • → Körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt sowie diskriminierendes oder entwürdigendes Verhalten werden nicht toleriert.
  • → Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse werden verantwortungsvoll und professionell gestaltet.
  • → Kinder und Jugendliche werden alters- und entwicklungsangemessen beteiligt und in ihren Möglichkeiten unterstützt, Bedenken und Beschwerden zu äußern.
  • → Hinweise auf Grenzverletzungen oder Gefährdungen werden ernst genommen und geprüft.

3. Personalauswahl und erweitertes Führungszeugnis

Alle Lehrkräfte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Das erweiterte Führungszeugnis wird mindestens alle fünf Jahre erneut verlangt und überprüft. Eine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu minderjährigen Schülerinnen und Schülern wird nicht aufgenommen bzw. fortgesetzt, wenn sich aus dem Führungszeugnis Tatsachen ergeben, die einer Tätigkeit entgegenstehen.

Die Vorlage und Prüfung der Führungszeugnisse erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Es werden nur die für die Eignungsprüfung erforderlichen Informationen dokumentiert.

4. Verhaltensregeln für den Unterricht

Alle Lehrkräfte haben insbesondere folgende Regeln einzuhalten:

  1. → Respekt und Grenzen
    Persönliche, körperliche und emotionale Grenzen der Schülerinnen und Schüler sind zu achten. Körperkontakt findet nur statt, wenn er pädagogisch oder unterrichtlich erforderlich ist, angemessen ist und die Grenzen der Schülerin oder des Schülers respektiert werden.
  2. → Einzelunterricht
    Einzelunterricht ist grundsätzlich zulässig und stellt als solcher keinen Verdachtsgrund dar. Die Unterrichtssituation ist jedoch professionell und transparent zu gestalten. Türen bzw. Sichtmöglichkeiten sollen – soweit die räumlichen Gegebenheiten dies zulassen – eine angemessene Transparenz ermöglichen. Unnötige Situationen vollständiger Abschottung sind zu vermeiden.
  3. → Kommunikation
    Die Kommunikation mit minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt grundsätzlich sach- und unterrichtsbezogen. Private Treffen außerhalb des Unterrichts mit unter 14 -jährigen Schülerinnen und Schülern finden nicht statt. Private Treffen mit Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren finden nur statt, wenn sie sachlich erforderlich und transparent sind. (Beratung beim Instrumentenkauf oder ähnliches)
    Eine Kommunikation über dienstlich bzw. organisatorisch geeignete Kommunikationswege ist zu bevorzugen.
  4. → Geschenke und private Beziehungen
    Private Geschenke, besondere persönliche Bevorzugungen und private Beziehungen, die ein Abhängigkeitsverhältnis verstärken können, sind zu vermeiden bzw. transparent zu handhaben.
  5. → Fotos, Videos und Aufnahmen
    Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern dürfen nur mit der erforderlichen Einwilligung und für einen klar bestimmten Zweck angefertigt und verwendet werden.
  6. → Grenzverletzungen
    Auch scheinbar geringfügige, wiederholte oder sich anbahnende Grenzverletzungen werden ernst genommen und erforderlichenfalls mit der Geschäftsführung besprochen.

5. Prävention und Schulung

Die Musikschule informiert ihre Lehrkräfte über die Grundsätze dieses Schutzkonzepts und die geltenden Verhaltensregeln.

Die Lehrkräfte werden angehalten, regelmäßig an geeigneten Fortbildungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen teilzunehmen. Als geeignete fachbezogene Fortbildung wird insbesondere die jährlich angebotene Schulung des DTKV Landesverbandes Berlin/Brandenburg zum Thema „Schutzbedürftigkeit Minderjähriger im Instrumental- und Gesangsunterricht“ genutzt.

Die Musikschule strebt an, dass die Lehrkräfte regelmäßig, insbesondere bei Änderungen des Schutzkonzepts oder nach relevanten Vorfällen, für das Thema sensibilisiert werden.

6. Beteiligung und Beschwerden

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich mit Fragen, Sorgen und Beschwerden an eine Lehrkraft oder unmittelbar an die Geschäftsführung zu wenden.

Beschwerden können mündlich oder schriftlich vorgebracht werden. Sie werden ernst genommen, vertraulich behandelt und zeitnah geprüft.

Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bzw. Personensorgeberechtigten werden über geeignete Ansprechmöglichkeiten informiert.

Ansprechstelle innerhalb der Musikschule:

Musikschule Behm • Bertheau & Morgenstern GbR
Martin Behm
+49 (0)179 – 677 57 35
behm@musikschule-potsdam.de

7. Vorgehen bei Verdacht oder konkreten Hinweisen

Bei einem Verdacht oder konkreten Hinweis auf Gewalt, sexualisierte Gewalt, eine erhebliche Grenzverletzung oder eine sonstige Kindeswohlgefährdung gilt:

  1. → Ruhe bewahren und die betroffene Person ernst nehmen.
  2. → Keine suggestiven Fragen und keine eigene „Ermittlung“ durchführen.
  3. → Aussagen und Beobachtungen möglichst zeitnah sachlich dokumentieren.
  4. → Unverzüglich die Geschäftsführung bzw. die hierfür benannte Ansprechperson informieren.
  5. → Erforderlichenfalls fachkundige Beratung durch eine geeignete Fachberatungsstelle oder das zuständige Jugendamt einholen.
  6. → Bei akuter Gefahr für Leib oder Leben unverzüglich den Notruf bzw. die Polizei verständigen.
  7. → Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person treffen. Dazu kann insbesondere gehören, eine Lehrkraft bis zur Klärung vorläufig nicht weiter mit der betroffenen minderjährigen Person einzusetzen.

Die Vertraulichkeit der Informationen wird gewahrt. Informationen werden nur an Personen weitergegeben, die sie zur Wahrnehmung ihrer Schutz- oder Entscheidungsverantwortung benötigen.

Wichtig: Bei einem Verdacht gegen eine Lehrkraft erfolgt keine eigenständige Konfrontation der betroffenen Lehrkraft mit dem Kind oder Jugendlichen und keine unkoordinierte Befragung der betroffenen Person.

8. Dokumentation und Datenschutz

Relevante Beobachtungen, Beschwerden und Vorfälle werden sachlich, zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Dokumentation wird vor unbefugtem Zugriff geschützt.

9. Verantwortlichkeit und Überprüfung

Die Geschäftsführung der Musikschule trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Schutzkonzepts.

Das Schutzkonzept wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, sowie anlassbezogen überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Anlassbezogene Überprüfungen erfolgen insbesondere nach:

  • schwerwiegenden Vorfällen oder Verdachtsfällen,
  • Änderungen der Organisationsstruktur,
  • Änderungen der Unterrichts- oder Raumkonzeption,
  • relevanten gesetzlichen oder fachlichen Änderungen.

Das Schutzkonzept wird für die betroffenen Personen transparent und zugänglich gemacht.